Die Kanzlei

Von Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht werden Sie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts,
sowie in den angrenzenden Gebieten des Gesellschaftsrechts und des Sozialrechts beraten.

Unsere jahrelange Expertise und hohe Spezialisierung im Arbeitsrecht wird von dem Fachanwaltstitel der Kanzleiinhaberin untermauert.

Wir sind an Ihrer Seite – von der Beratung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Zeugnissen, über die außergerichtlichen Verhandlungen mit den jeweiligen Konfliktparteien bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor allen Arbeitsgerichten und in allen Instanzen.

Wir vertreten Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer – dieses breite Spektrum ermöglicht es uns, die Gegenseite genau einschätzen zu können und deren Vorgehensweise vorauszusehen. Wir sprechen die Sprache des Gegners und wissen, wo der richtige Ansatzpunkt für eine gewinnbringende Konfliktlösung liegt.

Mit Ihren Interessen im Blick finden wir für jeden Konflikt den richtigen Lösungsweg – die fokussierte kämpferische Durchsetzung Ihrer Position vor Gericht ist uns ebenso vertraut, wie die kreative Erarbeitung einer win-win-Lösung im Rahmen einer einvernehmlichen Mediation.